Aktuelles
SteuerLiquiditätsverbesserung für Unternehmen durch Anwendung der Ist-Versteuerung Normalerweise müssen Unternehmen die Umsatzsteuer schon in dem Voranmeldungszeitraum (Monat oder Vierteljahr) abführen, in dem die Leistung erbracht wurde. Meistens hat der Kunde die Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt. Insoweit muss der Unternehmer bez. der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt in Vorleistung treten und hat hierdurch einen Liquiditätsnachteil. Dieser Nachteil besteht bei der sog. Ist-Versteuerung nicht. Nach dieser Regelung muss die Steuer erst für den Voranmeldungszeitraum abgeführt werden, in dem das Geld vom Kunden auch tatsächlich vereinnahmt wurde. Dieser Vorteil ist vor allem bei Kunden mit schlechter Zahlungsmoral nicht unerheblich.
Wie kommt man zur Ist-Versteuerung ? Diese Regelung können nur Unternehmen beanspruchen, deren Umsatz im Vorjahr unterhalb von 500.000 € liegt. So wurde die bisherige Grenze von 250.000 € ab dem 01.07.2009 vom Gesetzgeber verdoppelt. Nach Mitteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks in Berlin liegen zwei Drittel aller Handwerksbetriebe unter 500.000,- € und können diesen Liquiditätsvorteil gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten nutzen. Die Ist-Versteuerung stellt eine Ausnahme zur üblichen Soll-Versteuerung dar und erfolgt daher nicht automatisch. So muss der Unternehmer einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung bei seinem Finanzamt stellen. Dieser Antrag ist an keine bestimmte Frist oder Form gebunden. Ein entsprechendes Musterschreiben steht zum download zur Verfügung. Die Umstellung auf die Ist-Versteuerung während eines laufenden Wirtschaftsjahres erfordert eine genaue Abgrenzung der zu versteuernden Erlöse. So besteht die Gefahr einer doppelten Versteuerung wenn z.B. die Leistung vor dem 01.07.2009 erbracht wurde und bereits „Soll-versteuert“ wurde, der Kunde ab erst nach dem 01.07.2009 zahlt und der Umsatz dann nochmals mit der Ist-Versteuerung angemeldet wird. Sprechen Sie daher vorab über Ihre individuelle Situation mit uns.
Rainer Ziegler Steuerberater
|
