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Betriebsprüfung – nur nicht „auffallen“
Während größere Unternehmen lückenlos geprüft werden, kommen bei mittleren -, kleinen - und Kleinstfirmen bestimmte Indikatoren zum Zug, wenn Finanzbeamte die Firmen mit auswählen, die einer Prüfung unterliegen. Neben der Einteilung in Größenklassen gibt es auch andere Gesichtspunkte.
Gewisse Anhaltsmomente sollte man kennen und sich in Absprache mit dem Steuerberater auch daran halten.
Hier einige Beispiele :
- Hohe Einlagen aus dem Privatvermögen in den Betrieb
- Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen
- Verluste über mehrere Jahre
- Stark schwankende Gewinne
- Gewinn weit unter Branchendurchschnitt
- Änderung der Rechtsform oder Betriebsaufgabe
- Erhebliche Nachzahlungen in der letzten Prüfung
- Einkommen des Chefs deckt nicht seinen Lebensstandard
- Anonyme Anzeigen
- Kontrollmitteilungen, die bei Prüfungen anderer Firmen gefertigt wurden
- Kein vollständiges oder ordentliches „Erscheinungsbild“ der Erklärungen
- Ständige Fristversäumnisse
Ein „Märchen“ ist, dass bei Steuerberaterwechsel automatisch eine Prüfung kommt.
Bewegt man sich „im Rahmen“, kann es aufgrund des Mangels an Beamten durch Sparzwänge schon mal dazu führen, dass man 10 und 15 Jahre ungeprüft bleibt.