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Kann man Minijob (400 €) und Ehrenamtspauschale kombinieren ?
Sind die Tätigkeiten z.B. im Verein klar zu trennen, kann der Kassenwart, der auch als Übungsleiter tätig ist, monatlich bis zu 616,67 € ohne Abzüge erhalten.
Die Tätigkeiten müssen aber klar zu trennen sein. Hier empfiehlt es sich den Spezialisten zu befragen. Das spart dem Verein viele Abgaben und niemand hat nötig „unsaubere“ Geschäftspraktiken zu verwenden ( Jährlicher Vorteil : 7.400 € je Tätigem ).
Gerade nach dem neuen Haftungsrecht der Vereinsvorstände ist eine saubere Abwicklung im Rahmen der Gesetze sehr wichtig und auch möglich.
Sie sehen, hier ist Beratung im Voraus beim Steuerberater nur von Vorteil.