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Steuerbescheide – was ist, wenn Sie ihn nicht erhalten haben ?
Urteil 29.4.09 Az: XR 35/08
Sie haben einen Steuerbescheid nicht erhalten ( Postversehen, Umzug, Diebstahl usw.). Nun ist er „Bestandskräftig“, d.h. mehr als 1 Monat ist vergangen. Sie können keine Rechtsmittel mehr einlegen. Was ist zu tun ?
Normalerweise versendet das Finanzamt die Steuerbescheide mit einfacher Post.
Geht Ihnen dieser nicht zu, muss das Finanzamt durch einen Indizienbeweis den Zugang erklären können.
Das kann es jedoch in aller Regel nicht. Neue Zusendung des Bescheides und alle Möglichkeiten dagegen vorzugehen, sind die positive Folge für Sie.
Dies wurde vom Bundesfinanzhof entschieden. Nutzen Sie das Urteil, wenn Ihnen solch ein (zugegeben seltener) Umstand zustößt.