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Neue Urteile - Arbeitszimmer wieder absetzbar
Besonders Lehrer dürfen sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub freuen. Sie können ihr häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen. Eine Reform des Steuergesetzes von 2007 erklärt das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig.
Lehrer und andere Arbeitnehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, können ihre Arbeitszimmer ab sofort steuerlich geltend machen. Dies gilt grundsätzlich, wenn ihnen der Arbeitgeber für diese Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (AZ: 2 BvL 13/09).