Neues aus unserer Kanzlei
Steuern- und Wirtschaft
Aktuelles aus der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei ZHP Landau-Maikammer
FG Köln erweckt Steuerspar-Modell Arbeitszimmer bei Teilnutzung zu neuem Leben
Die meisten Steuerzahler konnten Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in der Regel nicht mehr absetzen, weil sie keinen der beiden gesetzlichen Anerkennungstatbestände (Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen Betätigung, für die Berufstätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz als das Arbeitszimmer zu Verfügung) erfüllten. Das Finanzgericht Köln hat jetzt aber – bezugnehmend auf die Reisekosten-Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – entschieden, dass ein Steuerzahler Kosten für das Arbeitszimmer anteilig auch dann (wieder) anteilig geltend machen kann, wenn er ein häusliches Arbeitszimmer besitzt und dieses für berufliche oder betriebliche Zwecke nutzt. Im Urteilsfall erkannten die Richter 50 Prozent der Raumkosten als Betriebsausgaben an.
Dieses Urteil vom 9.8.2011 gilt in Fachkreisen als sensationell.
Neue Umzugskostenpauschalen ab 1. August 2011
| Zieht ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, kann er dem Finanzamt für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugskosten pauschale Werbungskosten präsentieren. Diese Pauschalen hat das BMF zum 1. August 2011 geringfügig erhöht. |
Pauschale für sonstige Umzugskosten
Datum des Umzugs
Ledige
Ver- heiratete
Weitere Personen
Umzugsbedingte Unterrichtskosten
1.1.2011 bis 31.7.2011
640 Euro
1.279 Euro
282 Euro
1.612 Euro
Ab 1.8.2011
641 Euro
1.283 Euro
283 Euro
1.617 Euro
WICHTIG | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht. Auch wer aus privaten Gründen umzieht, kann das Finanzamt an seinen Umzugskosten beteiligen. Es winkt nämlich eine Steueranrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 EStG in Höhe von 20 Prozent der Zahlungen an eine Umzugspedition (BMF, Schreiben vom 5.7.2011, Az: IV C 5 – S 2353/08/10007;
Umsatzsteuer bei Frühstück: Wichtige Info für Arbeitgeber
| Behielt der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter für ein Frühstück anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit mehr als den Sachbezugswert von 1,57 Euro ein, unterstellte der Fiskus bisher eine steuerpflichtige Leistung und kassierte Umsatzsteuer. Die OFD Rheinland hat ihre bisherige Auffassung wieder aufgegeben. |
Beispiel
Arbeitgeberin Müller erstattet einem Mitarbeiter anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit die Kosten für Hotel und Frühstück. Für das Frühstück behält sie 4,80 Euro der Auslöse (= steuerfreier Verpflegungsmehraufwand) ein.
So rechnen Sie jetzt
So wurde bisher gerechnet
Einbehalt
4,80 Euro
4,80 Euro
Umsatzsteuer
0 Euro
0,77 Euro (4,80 Euro : 119 x 19)
Quelle
OFD Rheinland, Kurzinfo vom 17.2.2011, aktualisiert am 30.5.2011;
OFD Rheinland, Kurzinfo Nr. 4/2011 vom 17.2.2011
WICHTIG | Diese Aktualisierung hat sich in der Finanzverwaltung noch nicht überall herumgesprochen. Sollte ein Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfer die Umsatzsteuer aus den Zuzahlungen des Arbeitnehmers für ein Frühstück herausrechnen, weisen Sie ihn auf die geänderte Rechtsauffassung hin.
Rufen Sie unseren Büros in Landau (06341-92160/Herr Merten) oder Maikammer (06321-4993100/Herr Ziegler) an.
Rainer Ziegler
Steuerberater
Umsatzsteuer bei Frühstück: Wichtige Info für Arbeitgeber
| Behielt der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter für ein Frühstück anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit mehr als den Sachbezugswert von 1,57 Euro ein, unterstellte der Fiskus bisher eine steuerpflichtige Leistung und kassierte Umsatzsteuer. Die OFD Rheinland hat ihre bisherige Auffassung wieder aufgegeben. |
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Arbeitgeberin Huber erstattet einem Mitarbeiter anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit die Kosten für Hotel und Frühstück. Für das Frühstück behält sie 4,80 Euro der Auslöse (= steuerfreier Verpflegungsmehraufwand) ein.
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WICHTIG | Diese Aktualisierung hat sich in der Finanzverwaltung noch nicht überall herumgesprochen. Sollte ein Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfer die Umsatzsteuer aus den Zuzahlungen des Arbeitnehmers für ein Frühstück herausrechnen, weisen Sie ihn auf die geänderte Rechtsauffassung hin.
Steuern- und Wirtschaft
Aktuelles aus der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei ZHP Landau-Maikammer
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Geschäftsunterlagen müssen zwischen einem und zehn Jahren aufbewahrt werden. Daher ist nach Ansicht des BFH der Ansatz einer durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zum Bilanzstichtag nicht zu beanstanden.
Der vom Finanzamt vorgenommene und vom FG bestätigte Ansatz einer durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren sei nicht zu beanstanden; zum jeweiligen Bilanzstichtag müssten die Unterlagen zwischen ein und zehn Jahren aufbewahrt werden, im Schnitt also [(10 + 1) : 2 =] 5,5 Jahre (Urteil vom 18.1.2011, Az: X R 14/09).
Finanzierung mit Lebensversicherungen : Vorsicht bei Verwendung der Darlehensmittel als Sicherheit
Insbesondere legt der BFH Wert darauf, dass das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung des Wirtschaftsgutes dient (Urteil vom 24.11.2009, Az: VIII R 29/07). Die Voraussetzung „unmittelbar und ausschließlich“ ist nicht erfüllt, wenn die Darlehensmittel zunächst auf ein betriebliches Kontokorrentkonto überwiesen werden, von dem später nicht nur die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gezahlt werden, sondern über das auch andere betriebliche Zahlungen laufen. Dann lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass mit den Darlehensmitteln tatsächlich nur die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten finanziert worden sind.
Folge: Auch eine nur teilweise steuerschädliche Verwendung des Darlehens führt dazu, dass die Sparanteilszinsen aus der Lebensversicherung voll steuerpflichtig sind!
Höherer Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Aussicht
Die EU Kommission hat Deutschland im März 2011 förmlich aufgefordert, seine Bestimmungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellt. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.
Auslöser hierfür ist die Regelung, dass nach deutschem Recht in Deutschland ansässigen Deutschen - je nach Verwandtschaftsgrad - ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Höhe von bis zu 500.000 Euro gewährt wird. Im Gegensatz hierzu beträgt dieser Betrag nur 2000 Euro, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen.
Nach Auffassung der Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Derartige Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren.
Rufen Sie unseren Büros in Landau (06341-92160) oder Maikammer (06321-4993100/Herr Ziegler) an.
Rainer Ziegler
Steuerberater
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Geschäftsunterlagen müssen zwischen einem und zehn Jahren aufbewahrt werden. Daher ist nach Ansicht des BFH der Ansatz einer durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zum Bilanzstichtag nicht zu beanstanden.
Der vom Finanzamt vorgenommene und vom FG bestätigte Ansatz einer durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren sei nicht zu beanstanden; zum jeweiligen Bilanzstichtag müssten die Unterlagen zwischen ein und zehn Jahren aufbewahrt werden, im Schnitt also [(10 + 1) : 2 =] 5,5 Jahre (Urteil vom 18.1.2011, Az: X R 14/09).
Finanzierung mit Lebensversicherungen : Vorsicht bei Verwendung der Darlehensmittel als Sicherheit
Insbesondere legt der BFH Wert darauf, dass das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung des Wirtschaftsgutes dient (Urteil vom 24.11.2009, Az: VIII R 29/07). Die Voraussetzung „unmittelbar und ausschließlich“ ist nicht erfüllt, wenn die Darlehensmittel zunächst auf ein betriebliches Kontokorrentkonto überwiesen werden, von dem später nicht nur die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gezahlt werden, sondern über das auch andere betriebliche Zahlungen laufen. Dann lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass mit den Darlehensmitteln tatsächlich nur die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten finanziert worden sind.
Folge: Auch eine nur teilweise steuerschädliche Verwendung des Darlehens führt dazu, dass die Sparanteilszinsen aus der Lebensversicherung voll steuerpflichtig sind!
Höherer Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Aussicht
Die EU Kommission hat Deutschland im März 2011 förmlich aufgefordert, seine Bestimmungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellt. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.
Auslöser hierfür ist die Regelung, dass nach deutschem Recht in Deutschland ansässigen Deutschen - je nach Verwandtschaftsgrad - ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Höhe von bis zu 500.000 Euro gewährt wird. Im Gegensatz hierzu beträgt dieser Betrag nur 2000 Euro, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen.
Nach Auffassung der Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Derartige Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren.
Rufen Sie unseren Büros in Landau (06341-92160) oder Maikammer (06321-4993100/Herr Ziegler) an.
Rainer Ziegler
Steuerberater
Aktuelles aus der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei ZHP Landau-Maikammer
Wann hat es das jemals gegeben: die US Konjunktur fasst nicht Tritt und dennoch boomt der deutsche Export, werden mehr Autos, Maschinen und elektronische Geräte weltweit verkauft als in den kühnsten Träumen erwartet wurde.
Inzwischen sind wir Zeugen einer Macht- und Bedeutungsverschiebung, weg von dem bisher alles dominierenden Powerhouse Amerika hin zu den Emerging Markets mit China und Indien an der Spitze. Die USA wollen um alles in der Welt verhindern, aufs Abstellgleis geschoben zu werden. Mit niedrigen Zinsen und einer Abwertung ihrer Währung versuchen sie, der von jahrelanger Misswirtschaft gezeichneten heimischen Wirtschaft wieder auf die Sprünge zu helfen.
Mehr denn je müssen sich auch kleine Firmen wegen der immer weiter fortschreitenden Verzahnung organisieren und dürfen sich nicht abgrenzen. Gemeinsam, auch wenn man selbst klein ist, heißt die Devise.
Hierzu stehen neben ganz normalen Unternehmerstammtischen und Vereinigungen, die Verbände und Kammern genauso zur Verfügung wie private Unternehmertreffen. Hier tun sich Gründer und langjährige Unternehmer hervor, die sich regelmäßig treffen, sich austauschen, Marketingstrategien entwickeln helfen und sich mit gegenseitigen Geschäften untereinander verknüpfen.
Sicherlich kosten die Teilnahme an solchen Treffen erst einmal Engagement und Freizeit, gewöhnlich am Abend, an denen man auch gerne etwas anderes unternehmen würde. Aber genau wie Angebote schreiben, zahlt sich nur ein verstärktes Engagement auf Dauer aus. Durchhaltevermögen ist dabei erforderlich.
ZHP hat hierbei mehrere solcher Unternehmertreffen getestet und beantwortet gerne Fragen hierzu. Kontaktieren Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Existenzgründungen
Mit dem Aufschwung in Deutschland (+3,6 % in 2010) nehmen auch wieder die Existenzgründungen zu.
Befasst man sich mit den Voraussetzungen der Existenzgründung, ist neben der fachlichen Qualifikation heute eine wirtschaftliche und steuerliche Beratung vor dem Gründungstag unerlässlich.
Nachdem die Geschäftsidee geboren ist stellt der Businessplan die erste Hürde dar. Hier unterstützen als fachkundige Stelle die örtlichen IHK, die Handwerkskammern, die einschlägigen Fachverbände, berufsständische Kammern und Banken, sowie die Steuerberater den Existenzgründer.
Förderkredite und Gründungszuschuss sind in voller Höhe meist nur mit einem tragfähigen, von einer fachkundigen Stelle geprüften Gründungskonzept und Antragstellung vor der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeiten zu erlangen.
Bei diesen Förderungen haben sich durch die Erweiterung der Europäischen Union und deren Förderprogramme die Möglichkeiten stark erweitert. Nur Spezialisten ist es möglich, diese einzelnen Maßnahmen zu erforschen und dem Existenzgründer näher zubringen.
Zu den typischen Förderkrediten zählen vor allem das KfW Startgeld, die Mikrodarlehen, das KfW ERP - Unternehmerkapital für Gründer sowie der KfW Unternehmer Kredit.
Weitere Hürden bei der Existenzgründung sind die Firmenform, die Anmeldung zum Handelsregister, die Anmeldung beim Finanzamt, Kammermitgliedschaften, umfassende Beratung bei der Kranken und Rentenversicherung, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die Mitgliedschaft in Berufsverbänden sowie die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung von Arbeitnehmern.
Auch hierzu sind umfangreiche Beratungsleistungen erforderlich. Wichtig ist, dass der Existenzgründer sich im Vorfeld über diese Möglichkeiten und Verpflichtungen genau informiert.
Oder wussten Sie z.B., wenn Sie einen Lehrling einstellen, Sie 35.000 € zinsgünstige Darlehen mit nur geringen Sicherheiten erhalten können ?
Unsere Kanzlei hat eine Unterlage zusammengestellt, bei der Existenzgründer über die wichtigsten Schritte informiert werden. Sie können sich diese Unterlagen kostenfrei anfordern
Rufen Sie unseren Büros in Landau (06341-92160/Frau Lenz) oder Maikammer (06321-4993100/Herr Ziegler) an.
Rainer Ziegler
Steuerberater